Zertifzierungsstelle für Herstellverfahren
Zweck
Dieser Prozess beschreibt die Zertifizierung von Herstellverfahren nach EN 1090 und EN 15085 (SCESp 0123) sowie nach ISO 17660 (Bescheinigung).Akkreditierung
Unparteilichkeit
Wir handeln gegenüber jedem Antragsteller, Kandidaten und jeder zertifizierten Person unparteilich. Dies wird durch die Einhaltung der akkreditierten Abläufe sichergestellt.
Ablauf der Zertifizierung
Informationsgespräch (optional)
Eine Zertifizerung Ihres Herstellverfahrens durch den SVS kann auf Basis der Normen EN 1090 und/oder EN 15085-2 erfolgen (siehe auch Akkreditierung).Allenfalls ist eine zusätzliche Zertifizierung z.B. nach ISO 3834 nützlich bzw. sinnvoll. Hierfür arbeiten wir mit Partnerorganisationen zusammen.
Nachfolgend finden Sie die genannten Normen aufgeführt.
EN 1090 | EN 15085 | EN ISO 17660 |
Antrag
Wir benötigen einen Antrag Ihrerseits, um den Zertifizierungsprozess starten zu können. In diesem Antrag übermitteln Sie uns Informationen, welche wir vorab benötigen und überprüfen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zertifizierungsprozess eingeleitet.
Antrag EN 15085
Antrag EN 1090
Voraudit (optional)
Verweis auf die Orientierungen bzw. Link auf den entsprechenden Absatz.Audit
Der Auditinhalt und der zeitliche Inhalt wird wird Ihnen vorgängig zugestellt.
EN 1090 | EN 15085 | EN ISO 17660 |
Bewertung/Zertifizierung
Allfällig festgestellte Nichtkonformitäten und Hinweise zur Verbesserung werden Ihnen am Ende des Audits bekannt gegeben.
Der Zertifizierungsentscheid wird aufgrund des vorliegenden Auditberichtes vorgenommen.
Beschwerderecht
Beschwerden und Einsprüche können an jeden Mitarbeiter des SVS gerichtet werden. Zur Nachvollziehbarkeit ist eine Beschwerde oder ein Einspruch durch den Beschwerdeführer in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Informationen und Unterlagen an den SVS zu richten.
Beschwerden und Einsprüche können z.B. folgende Themen zum Gegenstand haben:
- Dienstleistungen / Anforderungen / Prozesse des SVS
- Personen, die für den SVS als externer oder interner Mitarbeiter tätig sind
- Konkrete Vorfälle im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens
- Akkreditierte Stellen des SVS
Gültigkeit der Zertifizierung
Die Gültigkeit der erlangten Zertifizierung ist zeitlich beschränkt und es wird eine Überwachung in diesem Zeitraum verlangt.
Die Gültigkeit und der Überwachungsturnus sind abhängig von der gewählten Norm.
Weitere Informtionen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Links.
EN 1090 | EN 15085 | EN ISO 17660 |