Bescheinigung nach EN 1090
NEU -> Bescheinigung zur Prozessqualifikation „Tragwerksplanung“ nach EN 1090-2/-3
Spezielle Prozesse wie beispielsweise die Bemessung, welche zur Herstellung von tragenden Bauteilen eingesetzt wird, müssen die Anforderungen der EN 1090 an eine funktionierende WPK erfüllen. Mit dieser „Bescheinigung zur Prozessqualifikation“ können Unter-Auftragnehmer und -Lieferanten einem Auftraggeber nachweisen, dass sie für den jeweiligen Prozess bei der Herstellung eines tragenden Bauteils die Anforderungen der EN 1090 erfüllen, ohne dass eine zusätzliche Überprüfung des Betriebes bzw. der WPK erforderlich wird.Vorteil für den Inverkehrbringer des Bauteils/der Bauteile: die Prozesskette schliesst sich und alle erforderlichen Nachweise sind nachvollziehbar vorhanden für den Endkunden.
Das gilt genauso für die nachfolgend angeführten Prozesse, für welche Bescheinigungen ausgestellt werden können:
- Bearbeitung (mechanisch)
- Schweissen
- Prüfen (u.a. ZfP)
- Mechanische Verbindungen
- Montage
- Korrosionsschutz/Oberflächenschutz (Oberflächenbehandlung)
- Thermisches Trennen (Laser, Plasma, Autogen, etc.)
- Kalt- und Warmumformen
- Schneiden
- Lagerung
- Flammrichten