Zeugnisaufwertung
Nachprüfen von Materialeigenschaften
In der Praxis kann es vorkommen, dass vom Anwender nach Auslieferung des Erzeugnisses zusätzliche, zuvor nicht spezifizierte Eigenschaften gefordert werden. Oft wird in solchen Fällen nur eine Nacherprobung z.B. durch ein Prüfinstitut veranlasst.
Die Norm "DIN EN 10204:2004, Prüfbescheinigungen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung; Metallische Erzeugnisse, Arten von Prüfbescheinigungen" sieht folgende Prüfbescheinigungen vor:
- Werksbescheinigung 2.1: Bescheinigung in der der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
- Werkszeugnis 2.2: Bescheinigung in der der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfungen.
- Abnahmeprüfzeugnis 3.1: Bescheinigung, herausgegeben vom Hersteller, in der er bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse. Die Bescheinigung wird bestätigt von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers.
- Abnahmeprüfzeugnis 3.2: Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers bestätigt wir, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter der Voraussetzung, dass er Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.